Der Schwimmverein Gelnhausen hat Stephan Hecker zu seinem „Datenschutz-Beauftragten“ ernannt. Wie der Vorsitzende Dr. Rolf Müller mitteilte, folgt der Club damit einer Bestimmung der EU-Datenschutz-Grundverordnung, die am 25. Mai in Kraft tritt und auch für Sportvereine gilt. Danach müssen Vereinsmitglieder ihre Zustimmung geben, wenn ihre Daten erhoben, gespeichert und genutzt werden. „Das hat Konsequenzen für die Formulierung der Aufnahmeanträge, des Impressums auf der Vereinshomepage, der Satzung sowie das Einverständnis der aktuellen Clubmitglieder“, sagte Rolf Müller. Der neue Datenschutz-Beauftragte, der nicht dem Vorstand angehören dürfe, müsse auch darauf achten, dass nur die personenbezogenen Daten genutzt werden, die wirklich dazu dienten, dass der Verein auch seine Ziele verfolgen könne. Das bedeute in erster Linie die Erfassung der Namen, des Wohnortes, des Geburtsdatums, des Vereinseintrittsdatums, von Lizenzen und einer Bankverbindung sowie auf freiwilliger Basis einer Telefonnummer oder der E-Mailadresse.