Da das Barbarossabad nicht am 1. Mai öffnen konnte und derzeit aufgrund der Coronakrise nicht absehbar ist, wann Schwimmbäder in Hessen überhaupt wieder öffnen können, hat der Magistrat die Rücknahme der ermäßigten Saisonkarten beschlossen. Wer also im Vorfeld eine ermäßigte Saisonkarte bei der Stadt Gelnhausen erworben hat, kann diese bis zum 19. Juni zurückgeben, teilt die Stadtverwaltung mit. Für die Rückgabe benötigt die Bäderverwaltung eine schriftliche Mitteilung, die die Kontonummer des Karteninhabers und die Gutscheinkarte enthält.

Bitte einsenden an: Magistrat der Stadt Gelnhausen, Bäderverwaltung Andrea Thomas, Obermarkt 7, 63571 Gelnhausen.
Oder per Mail an: a.thomas@gelnhausen.de, Betreff: Ermäßigte Saisonkarte, in diesem Fall die Gutscheinkarte bitte als Foto/Scan anhängen.
Bitte beachten: Das Geld kann aus buchungstechnischen Gründen nicht bar ausgezahlt, sondern nur überwiesen werden.

Für Fragen steht Andrea Thomas unter der Telefonnummer 06051/830182 zur Verfügung. Der Magistrat betonte in der entsprechenden Sitzung, dass, sollten Bürger auf die Rückgabe ihrer Saisonkarte verzichten, dieses Geld in den Erhalt des Barbarossabades fließe. Sollte das Freibad noch im laufe der Saison 2020 öffnen können, seien nicht bis zum 19. Juni zurückgegebene ermäßigte Saisonkarten natürlich weiterhin gültig.

FOTO: ROLAND ADRIAN

 Gelnhäuser Neue Zeitung